ANERKANNT NACH § 45a SGB XI · PRIGNITZ & OSTPRIGNITZ-RUPPIN

Bis zu 131 € monatlich für Reinigung, Betreuung & Entlastung.

Wir bringen mehrere Entlastungsleistungen unter ein Dach: Haushaltsreinigung, Betreuung sowie Tages- und Kurzzeitpflege-Zuschüsse, alles über den Entlastungsbetrag nach § 45a SGB XI abrechenbar, in den Landkreisen Prignitz und Ostprignitz-Ruppin.

Ab Pflegegrad 1
Feste Bezugsperson
AOK Nordost, TK, Barmer, DAK
Ihr monatlicher Anspruch
131

Entlastungsbetrag nach § 45a SGB XI, kombinierbar für Reinigung, Betreuung und weitere anerkannte Leistungen.


0 €
Vorkasse nötig
5
Leistungen wählbar
+40%
ab Pflegegrad 2*

Alle Beträge inkl. 19 % MwSt.

5
Entlastungsleistungen im Angebot
0 €
Vorkasse bei Direktabrechnung
175.000+
Einwohner in beiden Landkreisen
30.06.
Stichtag für den Budget-Übertrag
Was über § 45a abrechenbar ist

Fünf Entlastungsleistungen, ein Anbieter.

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden, aber flexibel einsetzbar. Wir übernehmen die anerkannten Leistungen persönlich in den Landkreisen Prignitz und Ostprignitz-Ruppin, Sie entscheiden, was Ihren Alltag am meisten entlastet.

Haushaltsnahe Dienstleistung

Haushaltsreinigung

Regelmäßige Unterhaltsreinigung, Wäsche und Ordnung mit fester Bezugsperson, wöchentlich oder alle 14 Tage.

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Betreuungsangebot

Betreuung & Alltagsbegleitung

Einzelbetreuung oder stundenweise Gesellschaft zu Hause, für mehr soziale Teilhabe im Alltag.

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Entlastung Angehöriger

Entlastung pflegender Angehöriger

Stundenweise Unterstützung zu Hause, damit Angehörige durchatmen können, planbar und verlässlich.

Jetzt anfragen →
Zuschuss

Tages- & Nachtpflege

Wir beraten zum Zuschuss aus dem Entlastungsbetrag und vermitteln passende Einrichtungen in der Region.

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Zuschuss

Kurzzeitpflege-Zuschuss

Zusätzliches Budget aus dem Entlastungsbetrag zur Kurzzeitpflege, wir rechnen Ihren Anspruch durch.

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Unser Service

Alles aus einer Hand

Ein fester Ansprechpartner in Perleberg koordiniert alle Leistungen und rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Beratung anfragen →
Warum das gerade in der Prignitz zählt

Der flächengrößte Landkreis Brandenburgs, mit den kürzesten Wegen zu uns.

Auf über 2.100 km² zwischen Perleberg, Wittenberge, Pritzwalk und Lenzen sind ambulante Dienste dünn gesät. Wer hier auf mehrere Anbieter für Reinigung, Betreuung und Pflege-Zuschüsse warten muss, verliert Zeit und Budget. Wir bündeln alle fünf Leistungen unter einem lokalen Dach.

2.100+ km²
Fläche, größter Landkreis Brandenburgs
26 Städte & Gemeinden
von Perleberg bis Lenzen (Elbe)
76.000+ Einwohner
allein im Landkreis Prignitz
Bundesweite Realität

4 von 10 lassen ihr Budget einfach verfallen.

40%ungenutzt / unbekannt
37 %regelmäßig genutzt
23 %nur gelegentlich genutzt
40 %ungenutzt oder unbekannt

Richtwerte auf Basis von BARMER-Pflegereport und Auswertungen des GKV-Spitzenverbands. Anteil anspruchsberechtigter Pflegebedürftiger, die ihre monatlichen 131 € tatsächlich abrufen.

Bundesweit verschenkt
2,5 Mrd. €

So viel Entlastungsbudget verfällt hochgerechnet jedes Jahr ungenutzt: meist, weil niemand über die kombinierbaren Leistungen informiert oder ein anerkannter Anbieter fehlt. In der Prignitz muss das nicht Ihre Geschichte sein.

Jetzt eigenes Budget berechnen ↓
Interaktiver Budget-Rechner

Wie viel Budget steht Ihnen wirklich zu?

Wählen Sie Ihren Pflegegrad und, falls vorhanden, Ihre ungenutzten Pflegesachleistungen. Das Ergebnis gilt für alle fünf Entlastungsleistungen gleichermaßen, ob Reinigung, Betreuung oder Pflege-Zuschuss.

Budget-Schätzung

i Werte nach Pflegeversicherung 2026
PG 1
Pflegegrad 1Pflegegrad 5
0 €
0 €796 €/Monat

Ab Pflegegrad 2 verfügbar.

Ihr Budget
pro Monat
PG 1
Entlastungsbetrag 131 €
Umwandlung (40 %) 0 €
Gesamt / Monat 131 €

Nicht genutztes Budget wird bis zu 6 Monate übertragen und verfällt zum 30. Juni des Folgejahres. Alle Beträge verstehen sich inkl. 19 % MwSt.

Diesen Anspruch besprechen

Voraussetzung: Die Umwandlung setzt voraus, dass Ihre Pflegesachleistungen nicht vollständig für einen professionellen Pflegedienst benötigt werden.

Diese Beispielrechnung stellt eine vereinfachte Darstellung dar. Der tatsächliche Betrag kann von weiteren Faktoren abhängen, etwa bereits genutzten Pflegesachleistungen durch ambulante Pflegedienste, regionalen Bestimmungen Ihrer Pflegekasse und Ihrer individuellen Pflegesituation. Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie im persönlichen Gespräch.

So läuft es ab

Vom Anruf bis zur ersten Leistung in vier Schritten.

01

Kostenloser Hausbesuch

Wir besprechen Bedarf, gewünschte Leistungen und klären, welche Pflegekasse Sie haben.

02

Abtretungserklärung

Ein kurzes Formular, wir übernehmen die Formalitäten mit Ihrer Pflegekasse komplett.

03

Leistung startet

Reinigung, Betreuung oder Zuschuss: feste Termine, feste Ansprechperson.

04

Direktabrechnung

Wir rechnen monatlich mit der Kasse ab. Sie erhalten nur die Übersicht, keine Rechnung.

Weg A

Direktabrechnung ohne Vorkasse

  • Sie zahlen nichts vor
  • Wir klären alles mit Ihrer Pflegekasse
  • Monatliche Übersicht zur Information
Weg B

Sie zahlen, die Kasse erstattet

  • Klassische, übersichtliche Rechnung
  • Reichen Sie sie einfach bei Ihrer Kasse ein
  • Erstattung meist innerhalb weniger Tage

Achtung Stichtag: 30. Juni

Nicht genutztes Budget aus 2026 kann bis zum 30. Juni 2027 nachträglich abgerechnet werden, danach verfällt es endgültig. Bis zu 1.572 € im Jahr stehen Ihnen zu, verteilbar auf alle fünf Leistungen.

Perleberg
Wittenberge
Neuruppin
Kyritz
Pritzwalk
Wittstock/Dosse
2
Landkreise im Servicegebiet
49
Städte & Gemeinden
4.600+
km² Gesamtfläche
Unser Servicegebiet

Prignitz und Ostprignitz-Ruppin.

Ob Perleberg, Neuruppin oder ein kleines Dorf dazwischen: wir sind mit allen fünf Leistungen in beiden Landkreisen unterwegs. Ihr Ort ist nicht dabei? Sprechen Sie uns einfach an.

Ihr Ort fehlt in der Liste? Sprechen Sie uns an, wir prüfen gerne, ob wir auch dort tätig werden können. Abrechnung u. a. mit AOK Nordost, Barmer, Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, IKK Brandenburg und Berlin sowie Knappschaft.

Häufige Fragen

Alles, was Sie vor dem ersten Anruf wissen wollen.

Kann ich mehrere Leistungen gleichzeitig über den Entlastungsbetrag abrechnen?
Ja. Die 131 € monatlich sind ein Gesamtbudget, das Sie frei auf anerkannte Entlastungsangebote verteilen können, zum Beispiel teils für Haushaltsreinigung, teils für Betreuung. Wir stellen für Sie die passende Kombination zusammen.
Reicht Pflegegrad 1 wirklich schon aus?
Ja. Anders als beim Pflegegeld reicht für den Entlastungsbetrag nach § 45a SGB XI bereits Pflegegrad 1. Viele glauben fälschlich, es brauche Pflegegrad 2. Das stimmt nicht.
Was kostet mich das?
Bei der Direktabrechnung entstehen im Rahmen Ihres monatlichen Budgets keine Kosten für Sie, wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Bei der Erstattungsvariante zahlen Sie zunächst und bekommen den Betrag bis 131 €/Monat zurückerstattet.
Woran erkenne ich, dass Sie als Anbieter anerkannt sind?
An unserer Institutionskennzeichen-Nummer (IK-Nummer), mit der wir als Angebot nach § 45a SGB XI in Brandenburg zugelassen sind. Nur mit dieser Anerkennung übernimmt die Pflegekasse die Kosten, fragen Sie bei jedem Anbieter danach.
Was ist der Umwandlungsanspruch, und gilt er für mich?
Ab Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40 % ungenutzter Pflegesachleistungen zusätzlich in Entlastungsleistungen umwandeln. Nutzen Sie unseren Rechner weiter oben, um Ihr konkretes Zusatzbudget zu sehen.
Was passiert, wenn ich das Budget nicht jeden Monat nutze?
Ungenutzte Beträge werden bis zu 6 Monate ins Folgejahr übertragen und verfallen zum 30. Juni. Wir behalten Ihren Übertrag im Blick, damit möglichst nichts verloren geht.
Stimmen aus der Region

Was Familien in der Prignitz berichten.

Haushaltsreinigung
★★★★★

„Wir wussten gar nicht, dass uns das Geld einfach so zusteht. Jetzt kommt die Reinigungshilfe jede Woche, und wir zahlen nichts drauf."

RS
Renate S.Angehörige, Wittenberge
Betreuung
★★★★★

„Meine Mutter freut sich zweimal die Woche auf den Besuch der Betreuungskraft. Das läuft komplett über das Entlastungsbudget, ganz ohne Zusatzkosten."

HK
Hartmut K.Pflegegrad 3, Perleberg
Umwandlungsanspruch
★★★★★

„Den Umwandlungsanspruch kannte ich gar nicht. Dank der Beratung nutzen wir jetzt deutlich mehr von dem Budget, das uns zusteht, für Reinigung und stundenweise Entlastung."

BM
Brigitte M.Angehörige, Bad Wilsnack

Beispielhafte, anonymisierte Rückmeldungen. Bitte vor Veröffentlichung durch echte Kundenstimmen ersetzen.

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Lassen Sie sich in 10 Minuten erklären, was Ihnen zusteht.

Kostenloser Hausbesuch in den Landkreisen Prignitz und Ostprignitz-Ruppin. Wir prüfen Ihren Anspruch, klären die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse und starten die passende Leistung meist innerhalb weniger Tage.

Telefonisch erreichbar Mo. bis Fr., 8:00 bis 16:00 Uhr.

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