Wir bringen mehrere Entlastungsleistungen unter ein Dach: Haushaltsreinigung, Betreuung sowie Tages- und Kurzzeitpflege-Zuschüsse, alles über den Entlastungsbetrag nach § 45a SGB XI abrechenbar, in den Landkreisen Prignitz und Ostprignitz-Ruppin.
Entlastungsbetrag nach § 45a SGB XI, kombinierbar für Reinigung, Betreuung und weitere anerkannte Leistungen.
Alle Beträge inkl. 19 % MwSt.
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden, aber flexibel einsetzbar. Wir übernehmen die anerkannten Leistungen persönlich in den Landkreisen Prignitz und Ostprignitz-Ruppin, Sie entscheiden, was Ihren Alltag am meisten entlastet.
Regelmäßige Unterhaltsreinigung, Wäsche und Ordnung mit fester Bezugsperson, wöchentlich oder alle 14 Tage.
Jetzt anfragen →Einzelbetreuung oder stundenweise Gesellschaft zu Hause, für mehr soziale Teilhabe im Alltag.
Jetzt anfragen →Stundenweise Unterstützung zu Hause, damit Angehörige durchatmen können, planbar und verlässlich.
Jetzt anfragen →Wir beraten zum Zuschuss aus dem Entlastungsbetrag und vermitteln passende Einrichtungen in der Region.
Jetzt anfragen →Zusätzliches Budget aus dem Entlastungsbetrag zur Kurzzeitpflege, wir rechnen Ihren Anspruch durch.
Jetzt anfragen →Ein fester Ansprechpartner in Perleberg koordiniert alle Leistungen und rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Beratung anfragen →Auf über 2.100 km² zwischen Perleberg, Wittenberge, Pritzwalk und Lenzen sind ambulante Dienste dünn gesät. Wer hier auf mehrere Anbieter für Reinigung, Betreuung und Pflege-Zuschüsse warten muss, verliert Zeit und Budget. Wir bündeln alle fünf Leistungen unter einem lokalen Dach.
Richtwerte auf Basis von BARMER-Pflegereport und Auswertungen des GKV-Spitzenverbands. Anteil anspruchsberechtigter Pflegebedürftiger, die ihre monatlichen 131 € tatsächlich abrufen.
So viel Entlastungsbudget verfällt hochgerechnet jedes Jahr ungenutzt: meist, weil niemand über die kombinierbaren Leistungen informiert oder ein anerkannter Anbieter fehlt. In der Prignitz muss das nicht Ihre Geschichte sein.
Jetzt eigenes Budget berechnen ↓Wählen Sie Ihren Pflegegrad und, falls vorhanden, Ihre ungenutzten Pflegesachleistungen. Das Ergebnis gilt für alle fünf Entlastungsleistungen gleichermaßen, ob Reinigung, Betreuung oder Pflege-Zuschuss.
Nicht genutztes Budget wird bis zu 6 Monate übertragen und verfällt zum 30. Juni des Folgejahres. Alle Beträge verstehen sich inkl. 19 % MwSt.
Diesen Anspruch besprechenVoraussetzung: Die Umwandlung setzt voraus, dass Ihre Pflegesachleistungen nicht vollständig für einen professionellen Pflegedienst benötigt werden.
Diese Beispielrechnung stellt eine vereinfachte Darstellung dar. Der tatsächliche Betrag kann von weiteren Faktoren abhängen, etwa bereits genutzten Pflegesachleistungen durch ambulante Pflegedienste, regionalen Bestimmungen Ihrer Pflegekasse und Ihrer individuellen Pflegesituation. Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie im persönlichen Gespräch.
Wir besprechen Bedarf, gewünschte Leistungen und klären, welche Pflegekasse Sie haben.
Ein kurzes Formular, wir übernehmen die Formalitäten mit Ihrer Pflegekasse komplett.
Reinigung, Betreuung oder Zuschuss: feste Termine, feste Ansprechperson.
Wir rechnen monatlich mit der Kasse ab. Sie erhalten nur die Übersicht, keine Rechnung.
Nicht genutztes Budget aus 2026 kann bis zum 30. Juni 2027 nachträglich abgerechnet werden, danach verfällt es endgültig. Bis zu 1.572 € im Jahr stehen Ihnen zu, verteilbar auf alle fünf Leistungen.
Ob Perleberg, Neuruppin oder ein kleines Dorf dazwischen: wir sind mit allen fünf Leistungen in beiden Landkreisen unterwegs. Ihr Ort ist nicht dabei? Sprechen Sie uns einfach an.
Ihr Ort fehlt in der Liste? Sprechen Sie uns an, wir prüfen gerne, ob wir auch dort tätig werden können. Abrechnung u. a. mit AOK Nordost, Barmer, Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, IKK Brandenburg und Berlin sowie Knappschaft.
„Wir wussten gar nicht, dass uns das Geld einfach so zusteht. Jetzt kommt die Reinigungshilfe jede Woche, und wir zahlen nichts drauf."
„Meine Mutter freut sich zweimal die Woche auf den Besuch der Betreuungskraft. Das läuft komplett über das Entlastungsbudget, ganz ohne Zusatzkosten."
„Den Umwandlungsanspruch kannte ich gar nicht. Dank der Beratung nutzen wir jetzt deutlich mehr von dem Budget, das uns zusteht, für Reinigung und stundenweise Entlastung."
Beispielhafte, anonymisierte Rückmeldungen. Bitte vor Veröffentlichung durch echte Kundenstimmen ersetzen.
Kostenloser Hausbesuch in den Landkreisen Prignitz und Ostprignitz-Ruppin. Wir prüfen Ihren Anspruch, klären die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse und starten die passende Leistung meist innerhalb weniger Tage.
Telefonisch erreichbar Mo. bis Fr., 8:00 bis 16:00 Uhr.